URLAUB
WIR MACHEN URLAUB VON MONTAG, DEM 14. APRIL BIS FREITAG, DEM 25.APRIL UND SIND AB DEM 28. APRIL WIEDER FÜR SIE DA.
DIE VERTRETUNG ÜBERNIMMT WIE GEWOHNT HERR JAN MEYER,
FINALEWEG 2, TEL: 04121 61136.
WIR WÜNSCHEN ALLEN EINE ERHOLSAME OSTERZEIT.
STICHWORT ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE
Widerspruchsverfahren
Aus aktuellem Anlass: https://netzpolitik.org/2024/chaos-communication-congress-das-narrativ-der-sicheren-elektronischen-patientenakte-ist-nicht-mehr-zu-halten/#netzpolitik-pw
und wegen der vielen Patientenanfragen:
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet. Wer eine ePA nicht nutzen möchte, kann dem
widersprechen („Opt-out“). Hier sind die wichtigen Informationen zum Widerspruch:
Widerspruchsrecht: Versicherte haben das Recht, der Anlage einer ePA zu widersprechen.
Möglichkeiten zum Widersprechen: Der Widerspruch kann über die ePA-App, die Ombudsstelle der Krankenkasse oder per Post erfolgen.
Informationspflicht: Krankenkassen müssen ihre Versicherten vor der Anlage einer ePA informieren und Gelegenheit zum Widersprechen geben.
Rücknahme des Widerspruchs: Es ist auch möglich, einen bereits abgegebenen Widerspruch zurückzunehmen. Hierfür kann man sich an die Krankenkasse wenden.
Gründe für den Widerspruch: Betroffene Personen können den Widerspruch erklären, wenn sie besorgt sind um ihre persönlichen Gesundheitsdaten oder wenn sie keine Verwendung für die ePA
sehen.
Hinweis: Es ist ratsam, den Widerspruch gegen die ePA nur nach Abschluss der Informationspflicht der Krankenkasse abzugeben, um sicherzustellen, dass die Krankenkasse ihre Pflichten erfüllt
hat.
Quellen: Die Informationen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Gesetzesänderungen, Artikel und Pressemitteilungen.
Das Bündnis Freie Ärzteschaft hat dazu eine Pressemitteilung inkl eines Links zu einem Widerspruchs-Generator zur Verfügung gestellt.
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Wir antworten so zeitnah wie möglich.
DR. MARTIN WEIGEL
Tel: 04121 21848
Fax: 04121 20451
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SPRECHZEITEN
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